Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Adresse & Kontakt

VGem Großlangheim

Schwarzacher Str. 4

+49(0)9325-9732-0
+49(0)9325-9732-40

Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 18:00
FR 08:00-12:00
Ansprechpartner
Beschreibung Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal) Stand: 13.02.2023
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