Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Eigentümer bzw. nicht für alle Grundstücke zeitgleich ein Bescheid erstellt wird, da eventuell noch Klärungsbedarf mit dem zuständigen Finanzamt besteht oder der Messbetragsbescheid vom Finanzamt der Kommune noch gar nicht vorliegt.
Die neuen Grundsteuerbescheide beruhen alle auf den neu berechneten Messbeträgen, welche Ihnen als Eigentümern bereits schriftlich vom Finanzamt mitgeteilt wurden. Da die Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt festgelegt wurden, weisen wir darauf hin, dass die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid der Kommune nicht notwendig ist.
Rückfragen zur Neubewertung der Messbeträgen richten Sie bitte, unter Angabe des betreffenden Aktenzeichens, ausschließlich an das zuständige Finanzamt. Ein Antrag auf Neuberechnung des Messbetrages ist ebenfalls, unter Angabe einer Begründung, an das Finanzamt zu richten.
Zuletzt möchten wir darauf hinweisen, dass die Zahlungsverpflichtung auch bei Einlegung eines Widerspruchs weiterhin besteht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim
-Finanzverwaltung-