Dies ist aber nur in Verbindung mit der Beantragung möglich. Im voraus können keine Lichtbilder erstellt werden. Außerdem können die Lichtbilder nicht ausgedruckt werden.
Die deutschlandweit festgelegte Lichtbild-Gebühr in der Behörde beträgt 6,00 EUR.
In Papierform mitgebrachte biometrische Lichtbilder sind aktuell noch bis zum 31.Juli 2025 weiter erlaubt.
Ab dem 01.August 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt werden. Die Lichtbilder können dann nur noch in der Behörde (bei uns) oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen erstellt werden (bitte erkundigen Sie sich vorab welche davon zertifiziert sind). Ausgedruckte oder eigens per Mail verschickte Lichtbilder dürfen dann nicht mehr angenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.