Für alle Kinder und Jugendliche ist es nur noch möglich einen Personalausweis und/oder einen elektronischen Reisepass zu beantragen. Die Laufzeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren bei beiden Dokumenten jeweils maximal sechs Jahre, vorausgesetzt die Person ist anhand des Lichtbildes zweifelsfrei erkennbar. Sollte z.B. ein Baby nach ein oder zwei Jahren auf dem vorhandenen Lichtbild nicht mehr zweifelsfrei erkennbar sein ist das Dokument auch früher ungültig. Die biometrischen Lichtbildanforderungen sind identisch wie bei den Erwachsenen. Ab dem 6. Geburtstag müssen bei beiden Dokumenten die Fingerabdrücke mit aufgenommen werden.
Sind zwei gesetzliche Vertreter vorhanden, ist es ausreichend wenn ein gesetzlicher Vertreter mit anwesend ist. Für die gesetzlichen Vertreter, die nicht mit anwesend sind benötigen wir bitte das Formular "Zustimmungserklärung des der gesetzl. Vertreter(s) zur Erstellung eines AusweisesPasses für Kinder", dass Sie unter der Rubrik "Formulare" finden.
Bei der Beantragung aller Ausweise/Pässe müssen die Kinder bitte immer zwingend mit anwesend sein.