Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Adresse & Kontakt

VGem Großlangheim

Schwarzacher Str. 4

+49(0)9325-9732-0
+49(0)9325-9732-40

Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 18:00
FR 08:00-12:00
Weitere Informationen

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird,

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Redaktionell verantwortlich Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal) Stand: 03.11.2023
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