Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseiten unter www.vgem-grosslangheim.de werden diesbezüglich ständig optimiert. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vgem-grosslangheim.de. Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Gemeindeverwaltung bemüht sich, ihren Internetauftritt so barrierearm wie möglich zu gestalten. Dementsprechend kann bereits eine weitgehend barrierefreie Internetnutzung gewährleistet werden. Damit diese weiterhin garantiert und ausgebaut werden kann, wird die Seite stetig geprüft und bei Bedarf optimiert. Dennoch ist es unser Ziel, www.vgem-grosslangheim.de im Sinne der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 barrierefrei zu gestalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dateien
  • Tabellen

Diese Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

Da es Aufgabe der Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim und im öffentlichen Interesse ist, möglichst alle relevanten Informationen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, sind auch externe Applikationen auf www.vgem-grosslangheim.de eingebunden, von denen wir nicht gewährleisten können, dass alle Kriterien der Barrierefreiheit erfüllt werden. Auch hier ist die Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim um eine bessere Zugänglichkeit bemüht.

Barrierefreies Webdesign

Die Website kann ohne Maus genutzt werden.

Die Inhalte der Website sind so strukturiert, dass sie auch für sehbehinderte oder blinde Nutzerinnen und Nutzer über Screenreader oder Braillezeile verständlich sind.

Zu Fotos und Grafiken sind Alternativ-Texte mit Erläuterungen hinterlegt. So können auch blinde und sehbehinderte Besucher den gesamten Inhalt einer Webseite erfassen, auch wenn ihnen die Bilder selbst nicht zugänglich sind.

Die Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim versucht alle Inhalte in einfacher und verständlicher Sprache zur Verfügung zu stellen. Da die Inhalte von verschiedenen Redakteuren bearbeitet werden und einige Inhalte rechtssicher formuliert sein müssen, ist dies nicht immer vollständig erfüllbar.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website https://www.vgem-grosslangheim.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular: Kontakt Barrierefreiheit.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Schwarzacher Str. 4
97320 Großlangheim
 + 49 (0) 9325-9732-0
info@vgem-grosslangheim.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle zu wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Kontakt

 
Schwarzacher Str. 4
97320 Großlangheim
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