Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Adresse & Kontakt

VGem Großlangheim

Schwarzacher Str. 4

+49(0)9325-9732-0
+49(0)9325-9732-40

Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00
DI 08:00-12:00
MI 08:00-12:00
DO 08:00-12:00 14:00- 18:00
FR 08:00-12:00
Weitere Informationen

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
Aufgaben der Gemeinden beim Vollzug des Bestattungsgesetzes (BestBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Satzungen und Verordnungen der Gemeinde
Redaktionell verantwortlich Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal) Stand: 26.01.2024
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